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Corona 3G Arbeitsplatz

22. November 2021 18:02 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die 3G Regel in Hessen am Arbeitsplatz.
Da ich nicht geimpft und nicht genesen bin (und mich aus persönlichen Gründen auch nicht impfen lassen will),muss ich mich 5 mal testen die Woche.

Ich habe jetzt länger recherchiert und habe ein spezielle Frage. Grundsätzlich gelten Tests vom Testzentrum,Apotheke oder Arzt. In der verordnung heisst es aber auch, das ein Betrieblicher Test zulässig ist, den eine Qualifizierte Person durchführen muss, oder ein Selbstest unter Aufsicht. Mein Vorgesetzter hat sich damit einverstanden erklärt, aber die Geschäftsführung hat mir heute mitgeteilt, sie will das nicht und Akzeptiert nur vom Testzentrum Tests. Die haben mir klar zu verstehen gegeben, dass sie mir es so eng wie möglich machen wollen, weil Sie von der Impfung überzeugt sind und es als "assi" ansehen , sich nicht zu Impfen. Als ich dann daraufhin den Einwand brachte, es würde nach Gesetz gehen und nicht nach den befindlichkeiten der Geschäftsführung, wurde das Argument benutzt, es würde Arbeitzeit kosten den Test zu machen und der Kollege der das überprüft würde auch Zeit kosten. Ich bot daraufhin an, vor der regulären Arbeitzeit zu kommen und mein Kollege ist auch immer früher da, aber darauf wollte er sich nicht einlassen. Die Geschäftsführtung ist der Meinung, sie könnten selbst entscheiden ob ich mich im Betrieb Teste oder in öffentliche Testcentren muss. Für mich war klar zu verstehen, dass der Arbeitgeber genervt ist, weil ich mich nicht Impfen lasse und deswegen er mir es kompliziert machen will.
Meine Frage:
Ist die Auslegung des Gesetzes so durch meinen Arbeitgeber rechtens? Wird hierbei nicht die Absicht des Gesetzgebers ausgehebelt unkompliziert zu testen? Darf der Arbeitgeber selbst entscheiden , dass er nur Tests aus dem Testzentrum aktzeptiert, obwohl die Ausnahmen in der Verordnung stehen, oder ist das Rechtswidrig? Was kann ich tun? Ich arbeite auf dem Bau und bin den ganzen Tag draußen, bis auf den Weg zur Baustelle. Jetzt bei diesem Thema reagiert der Arbeitgeber meiner Meinung nach nicht rechtens, sondern vermengt seine persönliche Einstellung zum Impfen und will mir, weil ich nicht geimpft bin, das Leben schwer machen. Vielen Dank für die Antwort

22. November 2021 | 18:23

Antwort

von


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Guten Tag,

gefestigte Rechtsprechung gibt es zu diesen Fragen derzeit noch nicht, so dass auf der Basis der allgemeinen Grundsätze zu entscheiden ist.

Ich sehe das Vorgehen des Arbeitgebers durch sein Weisungsrecht gedeckt. Er ist nach meiner Überzeugnung nicht verpflichtet, betriebliche Tests selber durchzuführen und kann auf die außerbetrieblichen Teststellen verweisen.

Die Durchführung im Betrieb ist mit erheblichen personellen, räumlichen und organisatorischen Aufwänden verbunden, die der AG nicht zu tragen hat.

Mit freundlichen Grüßen


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