Sehr geehrte Fragestellerin,
ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass Ihnen bei den von Ihnen in Auftrag gegebenen Fotos das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt worden ist.
Sie haben die Möglichkeit diejenigen, die die Fotos ohne Ihre Genehmigung nutzen selbst oder durch einen Rechtsanwalt abzumahnen. Verbunden, für den Fall der Zuwiderhandlung, mit einer eine spürbaren Vertragsstrafe.
Darüber hinaus können Sie Schadensersatz verlangen. Dieser bemißt sich idR daran, was Lizenzgebühren für den Erwerb des Rechts zur Veröffentlichung gekostet hätten. Ist Ihnen durch die Veröffentlichung ein weiterer Schaden entstanden, z. Bsp. dadurch, dass Ihre exklusiven Händler ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend machen oder Sie Vertragsstrafen an die exklusiven Händler zu zahlen haben, können Sie auch diese als Schadensersatz von dem unberechtigten Nutzer verlangen.
Zur Beweisssicherung sollten Sie die Internetseiten, auf denen Ihre Fotos verwendet wurden komplett speichern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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