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CBD, EU Nutzhanf.

30. Mai 2022 08:35 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

CBD Haschisch/Pollinat gewonnen aus EU Nutzhanf erlaubt im Einzelhandel/verkauf (weiterverarbeitet) sofern passende Deklaration auf der Verpackung und THC Wert unter 0,2% ?

30. Mai 2022 | 11:05

Antwort

von


(63)
Hellabrunner Straße 5
81543 München
Tel: 0151-26216403
Web: https://www.strafverteidiger-blobel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen gerne wie folgt beantworten:


Grundsätzlich unterfällt Cannabis der Anlage I zu §1 Abs. 1 BtMG und ist damit in Deutschland als nicht verkehrsfähig einzustufen. Es gibt jedoch Ausnahmen!

Hanfprodukte, insbesondere CBD-Produkte, sind in Deutschland unter 2 Voraussetzungen legal:

1. Das Hanfprodukt stammt aus dem Anbau eines europäischen Landes (Mitglied der europäischen Union) / und es handelt sich um zertifiziertes Saatgut.
Es muss sich diesbezüglich um Nutzhanf handeln und der enthaltene THC-Gehalt muss unter 0,2% liegen.

2. CBD-Produkte dürfen an Endverbraucher nur dann abgegeben werden, wenn damit ein gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck erfüllt wird. Hintergrund ist, dass hiermit der Konsum zu Rausch-Zwecken ausgeschlossen werden soll. Demzufolge ist es dann auch legal.

Wichtig ist hierbei noch, dass es sich, wie von Ihnen beschrieben, um verarbeitetes Hanf, handeln muss. Bei den reinen CBD-Blüten hingegen kann ein Missbrauch zu Rausch-Zwecken nicht ausgeschlossen werden.

Demzufolge ist z.B der Verkauf, bzw. Konsum von CBD-Öl mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% in Deutschland als „Legal" einzustufen, da hiermit beim Konsumenten kein Rauschzustand herbeigeführt werden kann!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcel Blobel

Rückfrage vom Fragesteller 30. Mai 2022 | 11:41

Danke für die Antwort.
Sagte genau das aus, was auch mein Wissen ist.

Problem/Frage:

Wir hatten eine Razzia im Store.
Gerichtsverfahren eingestellt gegen 2000€ Zahlung weil CBD Hasch/Pollinat gefunden wurde.
Eu Nutzhanf und weniger wie 0,2% THC. Zertifikate, Analysen etc vorhanden. (Es handelte sich um ca 40g)

Wie kann das sein ?

Gleichzeitig wurden 16 Kilo CBD Blüten beschlagnahmt! Diese bekommen wir wieder zurück !

Ein und die selben Verpackungen etc.

Freue mich auf Ihre Antwort und danke im voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Mai 2022 | 13:25

Sehr geehrter Fragesteller,


Das Verfahren wurde, so wie Sie berichten, nach 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den von Ihnen gezahlten 2.000€ nicht um eine Strafe handelt. Die Einstellung enthält auch kein Schuldeingeständnis! Sie besagt nur, dass ein hinreichender Tatverdacht bestand. Das öffentliche Interesse an der „Tat" wurde dann durch die Geldzahlung beseitigt, sodass sich die Sache für Sie damit erledigt hat.

Da ich den genauen Akteninhalt nicht kenne, kann ich Ihnen diesbezüglich leider keine konkretere Antwort geben.

Sollte sich ein derartiger Fall in Zukunft wieder bei Ihnen ereignen, kann ich Ihnen ausdrücklich dazu raten, in diesem Fall dann zeitnah einen Strafverteidiger aus Ihrer Umgebung einzuschalten. Dieser kann dann Akteneinsicht nehmen und Ihnen mitteilen, was man Ihnen genau vorwirft.


Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!


Mit herzlichem Gruß

Rechtsanwalt Blobel

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