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Burnout bzw. Burnin

| 6. November 2012 17:13 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Rübben

Ich möchte gerne Vorträge unter dem Titel Burnin statt Burnout halten. Nun gibt es eine Firma die heißt Burn In.

Könnte das Schwierigkeiten machen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Schwierigkeiten könnten unter handelsrechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten entstehen.
Es wäre nun hilfreich zu wissen, welche Unternehmung unter dem Namen Burn In geführt wird.

Aber auch ohne diese Information halte ich es für ausgeschlossen, dass es irgendwelche Probleme geben könnte. Burn in und burning sind gängige englische Worte - und ebenso Burnout. Solche Begriffe dürfen nur unter ganz engen Voraussetzungen geschützt werden (z.B. nicht für Prozesse, die mit Feuer zusammen hängen oder für Psychologische oder Psychotherapeutische Dienstleistungen). Grund dafür ist, dass es ein sog. "Freihaltebedürfnis" für Begriffe der Allgemeinsprache gibt.
Sie können also über "Burnin statt Burnout" sprechen. Eine Ausnahme gäbe es nur dann, wenn Sie das Wort Burnin markenmäßig oder im Wettbewerb in der gleichen Weise nutzen würden, wie Ihr Wettbewerber oder der Markeninhaber. Dafür sehe ich aber keine Anhaltspunkte. Ich halte es im Ergebnis für extrem unwahrscheinlich, dass Ihr Vortrag irgendwelche Schwierigkeiten auslösen könnte.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen im Sinne einer ersten Orientierung weitergeholfen. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2012 | 18:32

Die Firma heißt burn in und ist in österreich registriert. http://www.burn-in.at/die-marke-burn

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2012 | 18:41

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte. Diese Firma hat eine deutsche Wortbildmarke registriert, die zudem nur Werbung und "kulturelle Aktivitäten" schützt. (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerIR?AKZ=1042776&CURSOR=3). Dies deutet bereits darauf hin, dass die Unterscheidungskraft der Marke sehr schwach ist.
Sie können, wenn Sie das Logo dieser Firma nicht nutzen, ohne Probleme über "Burnin" als Gegensatz zum Burnout sprechen. Dies sind englische Worte, die nicht einfach durch eine markenmäßige Verwendung aus dem Sprachschatz ausgeschlossen werden können, zumal sie in Deutschland bereits verbreitet sind - denken Sie nur an die vielen Popsongs in denen "burnin(g)" vorkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Rübben

Bewertung des Fragestellers 7. November 2012 | 08:37

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