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Bundeszentralregister / erziehungsregister

| 18. Oktober 2015 09:53 |
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Beantwortet von


11:42

Hallo,
Im Jahre 2004 wurde ein Verfahren nach Ermahnung gegen mich eingestellt.
Es war damals vor dem Jugendgericht.

Ich werde bald wahrscheinlich wieder vor Gericht stehen.
Kann ich sicher sein das diese Sache von damals wirklich überall gelöscht ist und keinesfalls zur Sprache kommen wird ?
In der Zwischenzeit gab es natürlich auch keine weiteren Verfahren gegen mich.

18. Oktober 2015 | 10:25

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass Sie mittlerweile das 24.Lebensjahr vollendet haben. Daher wurden alle Eintragungen im Erziehungsregister gelöscht (§ 63 Absatz 1 BZRG ). § 51 Absatz 1 BZRG gilt dann entsprechend: "Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden."

Sie können daher sicher sein, dass diese Angelegenheit gelöscht ist und in dem neuen Verfahren nicht gegen Sie verwendet wird.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 18. Oktober 2015 | 10:42

Es ist auch für die Staatsanwaltschaft nicht mehr sichtbar ?

Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Oktober 2015 | 11:42

Wenn die Eintragung aus dem Register entfernt wurde, hat auch die Staatsanwaltschaft hierauf keinen Zugriff mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 20. Oktober 2015 | 10:17

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