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Bürgergeld Frau Vermieter

14. Januar 2024 17:35 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe seit ca. zwei Jahren von meiner Ehefrau getrennt und habe bis zum 31.4.2022 gearbeitet. Ich bin aktuell ohne festen Wohnsitz.
Ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beantragt.
Damit ich nicht weiter auf der Straße leben muss möchte meine Frau, eine Eigentumswohnung erwerben und an mich vermieten.
Meine Frage lautet daher:
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld oder muss meine Frau mir den Unterhalt zahlen?
Habe ich Anspruch darauf dass das Jobcenter mir die Wohnung zahlt ,auch wenn meine Frau der Vermieter ist?

MfG

15. Januar 2024 | 07:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

da Sie nicht erwerbstätig sind und kein Arbeitslosengeld bekommen, haben Sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Bürgergeld.

Das Amt wird sich aber Ihre durchaus bestehenden Unterhaltsansprüche gegen Ihre Frau überleiten lassen.

Und aus diesem Recht wird das Amt dann die übergeleiteten Unterhaltsansprüche gegen Ihre Frau gelted machen.

Das Amt muss die Mietzahlungen für angemessenen Wohnraum übernehmen.

Aber auch da wird das Amt eben aufgrund der bestehenden Unterhaltsansprüche gegen Ihre Ehefrau mögliche Regressansprüche geltend machen.

Mit freundlchen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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