Guten Abend,
Ihr Fall fällt unter das Werkvertragsrecht, da die Reinigung eine werkvertragliche Leistung erbracht hat. Wenn die Reinigung Ihr Kleid beschädigt hat, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Die Aussage des Geschäftsführers, dass er nicht erklären kann, wie die Schäden entstanden sind und dass er anbietet, das Kleid reparieren zu lassen, dürfte als Eingeständnis gewertet werden, dass die Reinigung die Schäden verursacht hat.
Sie haben das Recht, die Art der Reparatur abzulehnen, wenn Sie befürchten, dass die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wird oder das Kleid weiter beschädigt. In diesem Fall können Sie verlangen, dass die Reinigung die Kosten für eine Reparatur durch eine Schneiderin Ihrer Wahl übernimmt.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder wenn die Reparatur das Kleid nicht in den Zustand vor der Beschädigung zurückversetzen kann, können Sie Wertminderung geltend machen. Die Höhe der Wertminderung hängt vom Wert des Kleides vor und nach der Beschädigung ab.
Möglicherweise wird es im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung (wenn keine gütliche Einigung möglich sein sollte) auf etwaige AGB der Reinigung ankommen.
Vielleicht wird man Sie auf eine Haftungsbegrenzungsklausel verweisen, wonach der Schadensersatz nur zB auf das 15-fache des Bearbeitungspreises beschränkt sein soll.
In einem entsprechenden Fall hat der Bundesgerichtshof etwa entschieden, dass eine solche Haftungsbegrenzung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises bei einfacher Fahrlässigkeit eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher/-innen darstelle. Die Berechnungsmethode vernachlässige den teilweise sehr unterschiedlichen Wert der Textilien.
Siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. VII ZR 249/12.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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Hinsicht der Schadensberechnung bleibt noch folgendes zu ergänzen:
Nach dem Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 249/12) ist nicht der Zeitwert der Kleidung, sondern der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Auch das Landgericht Köln (Az. 26 O 70/11) stellt klar, dass die Textilreinigung unabhängig davon wie alt die Kleidung ist, den vollständigen Schaden ersetzen muss. Sie kann sich nicht bloß auf einen von ihr vorgegebenen Zeitwert abstellen.