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Bonusprogramm ( Freundschaftswerbung ) oder Schneeballsystem

25. Januar 2013 20:34 |
Preis: 100€ Historischer Preis
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|

Kaufrecht


Beantwortet von


09:55

hallo,

wir möchten gerne einen besonderen ishop eröffnen.

hier hat der kunde die möglichkeit an einem
kostenpflichtigen bonsuprogramm teilzunehmen.

mit diesem bonusprogramm kann der kunde
freunde und bekannte über uns informieren.
erfolgen dadurch bei uns erfolgreiche bestellungen?
kann der kunde dadurch seinen eigenen kaufpreis
reduzieren. für 3 Kunden bekommt der kunde 50 % rabatt beim einkauf.

ist das ein verbotenes schneeballsystem ?
oder eine normale marketingmaßnahme / freundschaftswerbung ?

wichtig info -> das ist kein "unendliches" system!:
der kunde kann jederzeit das bonusprogramm verlassen und per sofortkauf
das produkt zum originalpreis erwerben! das schließt doch eigentlich das schnellballsystem aus, oder?

danke für die bewertung

ps: agbs brauchen wir auch für dieses projekt.

25. Januar 2013 | 21:08

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


In der Regel funktionieren die verbotenen Schneeballsysteme dadurch, dass immer mehr Teilnehmer Geld in der Hoffnung investieren, noch mehr Geld rauszubekommen. Hier können in der Regel auch nur die Teilnehmer der ersten Stunden hohe Gewinne einfahren. Es werden die Einsätze neu hinzukommender Teilnehmer an die alten Teilnehmer ausgeschüttet. Für die neuen Teilnehmer verbleibt dann kein Geld mehr, da dieses längst ausbezahlt ist.

Das erfolgt ja bei Ihnen nicht.

Ein Schneeballsystem liegt also nicht vor.

Inwieweit dieses Vorhaben wettbewerbsrechtlichen Bedenken begegnet, muss man dann sehen.

Hinsichtlich dieser Prüfung und auch der AGB können Sie mich gern über die Direktanfrage oder den Rechtshio kontaktieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 25. Januar 2013 | 21:27

danke für die schnelle rückmeldung.

folgendes trifft aber bei uns zu:

"Es werden die Einsätze neu hinzukommender Teilnehmer an die alten Teilnehmer ausgeschüttet."

jeder kunde hat ja einen preisvorteil wenn dieser neue teilnehmer wirbt. pro geworbenen kunde reduziert sich ja sein einkaufspreis. der kunde hat aber die wahl das produkt auch per sofortkauf zu erwerben. was beim schneeballsystem ja wohl nicht möglich ist.

also wenn das soweit passt ? würden wir uns bei ihnen umgehend melden -> für ein angebot zur erstellung der passenden agb.

vielen dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Januar 2013 | 09:55

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sie zahlen ja kein Geld aus und die Leute können auch kein Geld verdienen.

Sie sparen lediglich und können vergünstigt einkaufen.

Den Leuten muss auch deutlich gezeigt werden, dass sie nicht darauf vertrauen dürfen, dass immer mehr Leute hinzukommen und man dadurch spart.

Die "Risiken" müssen deutlich dargestellt werden.

Damit hebt man sich dann ab von solchen nicht legalen Schneeballsystemen.

Insoweit passt das dann.

Melden Sie sich gern.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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