Es besteht ein notarielles Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an die aktuellen Mieter mit Datum vom 31.10.2016. Das Angebot sieht eine Mögliche Annhame zwischen 30.01.2021 und 30.07.2021 vor. Bis Ablauf des 31.07.2021 bindet sich der Anbietende an das Angebot.
Ist dieses Angebot aufgrund der lange Bindungsfrist unzulässig? Z.B. mit verweis auf §147 (2) BGB
.
die Bindungsfrist macht das Angebot nicht unzulässig.
Der Verweis auf § 147 BGB
greift nicht, weil eben vertraglich eine bestimmte Bindungsfrist vereinbart worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller19. November 2019 | 11:32
Gibts es sonst keine Möglichkeit?
Bei Bauträgergeschäften wird eine Bindungsfrist von mehr als 4 Monaten schon als unzulässig angesehen V ZR 208/14
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. November 2019 | 11:41
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
der Hinweis auf die BGH-Entscheidung greift nicht, da es dort um allgemeine Geschäftsbedingungen ging, hier nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung aber offenbar eine individuelle notariell bestätigte Einzelvereinbarung vorliegt.
Ob daneben noch eine Möglichkeit besteht, lässt Sie ohne Kenntnis der Gesamtumstände des Angebotes und der notariellen Urkunde nicht klöären. Gerne kann das aber dann im Rahmen einer Direktfrage mit den notwendigen informationen geprüft und geklärt werden.