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Bildverwendung

14. Juli 2023 11:20 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Darf ich ein Selfie, gemacht in einem Schloss, Museum usw. auf Social Media verwenden? Solche Häuser haben meist Regelungen, dass Bilder zu gewerblichen Zwecken nicht ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Wäre in dem Falle ein passendes Bild zu einem Blogpost, Socialmedia-Post meiner geschäftlichen Seiten trotzdem erlaubt, wenn in diesem Post nicht direkt etwas beworben/verkauft wird?

14. Juli 2023 | 12:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:



Diese Verwendung der Fotos ist problematisch.

Den jeweiligen Eigentümern der Immobilien steht zumindest für die betreffenden Innenräume ein Hausrecht zu.

Daher können sie nach der Rechtsprechung auch die Verwertungsbefugnis entsprechender Fotos und Bildaufnahmen beschränken und regeln.

Bei ihren geschäftlichen Seiten würde man letztlich zu einem gewerblichen Zweck kommen, denn für diesen Zweck ist nach der Rechtsprechung keine direkte Bewerbung eines Produkts notwendig, sondern auch eine „indirekte Förderung" des geschäftlichen Zwecks, etwa durch Förderung der Aufmerksamkeit für die gewerblichen Seiten mittels der Fotos.

Daher würde ich von dieser Nutzung eher abraten, es besteht die Gefahr von Unterlassungsansprüchen des aufgrund des o.g. Hausrechts.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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