Hallo!
Gibt es Einschränkungen, ein in einem persönlichen familiären Umfeld aufgenommenes Foto mit mir und einer in Fachkreisen bekannten Persönlichkeit gewerblich zu nutzen? Wir waren befreundet und mein Freund ist vor einigen Jahren gestorben. Da er aber einen großen bekannten Namen in Fachkreisen hat und ich sein persönlicher Schüler war, würde ich dies Foto gern für die Flyer meines Instituts nutzen. Wie gesagt, zeigt das Foto mich und meinen Lehrer. Vielen Dank für die Antwort und Unterstützung.
die Beschränkungen sind im Urheberrecht des Fotografen und im Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten zu finden. Beide (bei dem Abgebildeten die Erben) können Ihnen die Vervielfältigung/Veröffentlichung untersagen und auch Lizenzgebühren verlangen.
Ich empfehle daher, das vorher mit dem Fotografen und den Erben abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller22. Oktober 2015 | 13:28
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Verständnisfrage habe ich noch:
Da das Foto von meiner Frau aufgenommen wurde, ist dies kein Problem bzgl. des Urheberrechts. Mit dem Sohn des Verstorbenen besteht kein Kontakt. Kann ich abwarten, bis er mir die Veröffentlichung untersagt oder kann dieser sofort Strafanzeige stellen?
Erneut vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort. Mit freundlichen Grüßen!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. Oktober 2015 | 15:40
Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Strafanzeige ist nicht möglich, da es keine Straftat sein wird. Der Erbe kann "nur" abmahnen und auf Unterlassung klagen. Das aber kann er sofort.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt