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Betrugsfall Quantalismax

1. September 2025 08:09 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Schönen guten Tag,

ich bin auf die Masche hereingefallen vor der nun die BaFin warnt. Ich habe dort 5.000,- € "investiert". Diese mussten an ein Bankkonto in Litauen an die "Sailrich UAB" überwiesen werden.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2025/meldung_2025_08_11_Quantalis_Asset_Management.html

Als ich mir nun das "Guthaben" auszahlen lassen wollte, sollte ich erstmal die Gewinnbeteiligung von ca. 1.200,- € vorab überweisen, was ich abgelehnt habe. Seitdem (25.7.) ruht die Angelegenheit und ich habe weder rechtliche Schritte eingeleitet, noch angedroht. Ich habe alle whatsApp-Chats exportiert und auch alle Gruppen-Mitglieder samt Telefonnummer (sofern verfügbar), sowie Kontoverläufe als Screenshots gespeichert.

Über das Internet habe ich eine Kanzlei gefunden, die allerdings pauschal 950,- € haben möchte und auch keine Kostenübernahme durch meine Rechtsschutzversicherung prüfen lassen will, was ich für dubios halte. Eine andere, in Deutschland sehr bekannte Kanzlei übernimmt mein Mandat aus Kapazitätsgründen nicht.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Viele Grüße

1. September 2025 | 08:43

Antwort

von


(96)
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40213 Düsseldorf
Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie schildern, dass Sie 5.000 € an die „Sailrich UAB" in Litauen überwiesen haben, nachdem Sie auf eine Anlageplattform hereingefallen sind, vor der nun auch die BaFin warnt. Eine Auszahlung Ihres angeblichen Guthabens wurde von der Zahlung einer „Gewinnbeteiligung" abhängig gemacht, was Sie zu Recht abgelehnt haben. Sie verfügen über umfangreiche Dokumentationen (Chats, Kontoverläufe, Kontaktdaten).
Nachfolgend erläutere ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und sinnvolle Schritte, um Ihre Ansprüche zu sichern und den Schaden möglichst gering zu halten.

1. Strafrechtliche Schritte

Strafanzeige erstatten
Da es sich um einen typischen Fall von Anlagebetrug handelt, sollten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Die BaFin-Warnung und die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise (Vorauszahlung für Auszahlung, ausländisches Konto, fehlende Auszahlung) sprechen klar für einen Betrugsverdacht.
Wichtige Hinweise:

Fügen Sie Ihrer Anzeige sämtliche Belege, Chats, Screenshots und Kontaktdaten bei.
Die Ermittlungsbehörden können so gezielter gegen die Täter vorgehen und ggf. Vermögenswerte sichern.

Aussicht auf Rückerhalt des Geldes
Die Erfahrung zeigt, dass es bei Betrugsfällen im Ausland oft schwierig ist, das Geld zurückzuerlangen, da die Täter meist schnell agieren und Gelder weiterleiten. Dennoch ist die Anzeige wichtig, um ggf. im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Schadensersatzansprüche anzumelden.

2. Zivilrechtliche Schritte

Geltendmachung von Schadensersatz
Sie können zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen und Schadensersatz verlangen. Voraussetzung ist, dass Sie die Täter identifizieren können und diese greifbar sind. In der Praxis ist dies bei ausländischen Gesellschaften und anonymen Internetplattformen jedoch oft schwierig.

Beachten Sie:

Eine Klage gegen eine Gesellschaft im Ausland (hier: Litauen) ist mit erhöhtem Kostenrisiko und unsicherer Vollstreckbarkeit verbunden.
Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich davon ab, ob Vermögenswerte auffindbar und greifbar sind.


3. Weitere Maßnahmen

Kontakt zur Bank
Setzen Sie sich mit Ihrer Hausbank in Verbindung und schildern Sie den Sachverhalt. In Einzelfällen kann eine Rückholung der Überweisung versucht werden, insbesondere wenn die Zahlung erst kürzlich erfolgte. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering, wenn das Geld bereits weitergeleitet wurde.

Rechtsschutzversicherung
Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Betrugsfälle im Zusammenhang mit Kapitalanlagen eintrittspflichtig ist. Viele Versicherungen schließen Kapitalanlagebetrug aus, aber eine Anfrage lohnt sich. Die Weigerung einer Kanzlei, dies zu prüfen, ist tatsächlich ungewöhnlich und spricht nicht für Seriosität.

4. Warnung vor weiteren Kostenfallen

Seien Sie äußerst vorsichtig bei Angeboten von „Rückholkanzleien" oder Dienstleistern, die pauschale Gebühren verlangen, ohne eine Kostendeckungszusage Ihrer Versicherung zu prüfen. In vielen Fällen handelt es sich hierbei um weitere unseriöse Angebote, die lediglich darauf abzielen, von Geschädigten erneut Geld zu erhalten.

5. Zusammenfassung der empfohlenen Schritte

Strafanzeige bei der Polizei/bei der Staatsanwaltschaft erstatten (mit allen Unterlagen).
Bank kontaktieren und Rückholung der Überweisung versuchen.
Rechtsschutzversicherung kontaktieren und Deckungszusage für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche prüfen lassen.
Keine weiteren Zahlungen an dubiose Dienstleister leisten.
Dokumentation aller Vorgänge und Kommunikation sichern.

6. Aussicht und weitere Hinweise

Die Chancen, das investierte Geld zurückzuerhalten, sind bei Betrugsfällen mit ausländischen Konten und anonymen Tätern leider gering. Dennoch ist es wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ggf. im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder durch internationale Zusammenarbeit der Behörden doch noch an Ihr Geld zu gelangen.
Sollten sich im Rahmen der Ermittlungen weitere Geschädigte finden, kann dies die Erfolgsaussichten erhöhen, da die Behörden dann mit größerem Nachdruck vorgehen.

Fazit:
Sie haben bereits richtig gehandelt, indem Sie keine weiteren Zahlungen geleistet und alle Beweise gesichert haben. Die nächsten Schritte sind die Erstattung einer Strafanzeige und die Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank und Rechtsschutzversicherung. Von weiteren Zahlungen an dubiose Anbieter ist dringend abzuraten.

Für Rückfragen oder die weitere Begleitung des Verfahrens stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen




Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

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