Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Besucherkinderwagen

21. August 2006 19:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
wir sind eine Eigentümer einer Etagenwohnung in einem 6-Familienhaus. In diesem Haus wohnen nur Eigentümer, die keine kleinen Kinder mehr haben. Müssen wir es hinnehmen, dass Besucher mit Kleinkindern ihren Kinderwagen im Hausflur (oft auch für mehrere Stunden) parken.
Zur Erklärung:
Der Kinderwagen wird so geparkt, dass er einen Teil der Briefkästen verdeckt. Gleichzeitig verstellt der Kinderwagen den Abgang zu den Kellerräumen. Würde man den Kinderwagen an die Seite ziehen, um problemlos an die Briefkästen oder in den Keller zu kommen, würde man die Hauseingangstür versperren.
Unter der Kellertreppe ist soviel Platz, dass der Kinderwagen dort ohne Probleme geparkt werden könnte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

21. August 2006 | 20:00

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage.

Meines Erachtens müssen Sie dies nicht hinnehmen, da dies eine unangemessene und vermeidbare Behinderung Ihrerseits darstellt.

Ich rate Ihnen jedoch, dies nachbarschaftlich zu lösen, z.B. indem Sie die betreffenden Nachbarn auf das Problem ansprechen.

Auch eine Einigung auf eine Hausordnung hilft in solchen Fällen.

Zu früh einen Anwalt einzuschalten führt regelmäßig zu den allseits gefürchteten Nachbarschaftskriegen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER