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Bestellung für Verwandete mit meinem Name an seiner Adresse

13. März 2022 19:12 |
Preis: 40,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe bei einem Online shop, für meinem Bruder (hat online Zahlungen Probleme) etwas bestellt, für ein bestimmtes Datum.

Während der Bestellung ist etwas schief gegangen, und das wurde schon 6 Tage zufrüh vor seinem Einzug in der neuen Wohnung bei Hermes (kontaktlos) geliefert.

Keiner der Nachbarn hat etwas von Hermes genommen.

Nach einer Sendungsnachforschung, Hermes teilt immer mit, dass sie das Paket kontaktlos geliefert hat.

Jetz ist es gefordert, ein eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben, wo ich dadurch bestätigen muss, dass "Meine bei der Bestellung angegebene Lieferadresse korrekt ist."

Gesehen dass ich für meinen Bruder mit meinem Vornamen und seiner Adresse nicht meiner so bestellt habe, ist das als Betrug betrachtet? ist das Strafbar?


PS: Die Ware kostet 319 Euro und wurde schon bezahlt. Kein Betrug-Absicht ist dran und wir haben den gleichen Nachnamen

13. März 2022 | 20:13

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, es ist grundsätzlich nicht strafbar, eine von der eigenen Adresse abweichende Lieferadresse anzugeben. Deshalb bieten die meisten Online-Shops ja sogar ausdrücklich die Option, eine Rechnungsadresse und eine andere Lieferadresse anzugeben. Auf diese Weise kann man z.B. Geschenke direkt an den Beschenkten schicken lassen. Das bedeutet aber auch, dass der Verkäufer/Shop mit Lieferung an die angegebene Adresse den Vertrag erfüllt und seine Leistung erbracht hat. Ist das Paket aber nicht an eine Person mit dem genannten Namen an der genannten Adresse zugestellt worden, dann wurde der Vertrag nicht erfüllt. Sie können dies, wenn es der Wahrheit entspricht, auch „eidesstattlich" versichern. Eidesstattliche Versicherungen sind in Deutschland ohnehin nur dann von Belang, wenn sie gegenüber einer zuständigen Behörde abgegeben werden - und hierzu gehört der Paketdienst natürlich nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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