Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe hierbei davon aus, daß die fremde Person den Aufruhr veranstaltete und der Praxis verwiesen wurde und zugleich keine Patientin von Ihnen war. Zudem gehe ich davon aus, daß das Ansinnen der Person unberechtigt war und diese nach Praxisverweis erst noch weiterwetterte, bevor sie die Praxis verließ.
Wenn dies zutrifft, dann können Sie der Person dauerhaftes Praxisverbot (also Hausverbot für die Praxis) erteilen. Zudem können Sie Strafanzeige wegen Beleidigung und wegen Hausfriedensverbot (Wegen Weiterwettern trotz Praxisverweis) stellen.
Zudem können Sie, wenn sich tatsächlich einige Patienten aufgrund des Vorkommnisses von Ihrer Praxis abwenden sollten, Schadensersatz fordern.
Schlußendlich können Sie, wenn Wiederholungsgefahr besteht, eine einstweilige Verfügung gegen die Person erwirken.
Die Strafanzeige ist an das örtliche Amtsgericht oder die nächste Polizeidienststelle, die Klage auf Schadensersatz und der Antrag auf einstweilige Verfügung (Bitte über einen örtlichen Kollegen, dies ist schwierige Materie!!) an das örtliche Amts- bzw. Landgericht zu richten.
Jedoch dürfte es sehr schwer zu beweisen sein, daß sich Patienten aufgrund dieses Vorkommnisses von Ihnen abgewandt haben.
Auch die Strafanzeigen dürften keinen Erfolg haben, da dieses Vorkommnis, so unangenehm es gewesen sein mag, ein relativ unbedeutendes gewesen ist und dementsprechend die Staatsanwaltschaft das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit einstellen wird. Die konkrete Reaktion der Ermittlungsbehörden kann jedoch aus der Distanz unmöglich mit letzter Sicherheit vorhergesagt werden.
Bitte beachten Sie, daß dieses Forum technik-bedingt nur eine erste rechtliche Orientierung bieten kann und keinesfalls ein Ersatz für eine umfassende Beratung durch einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens darstellt. Zudem können von Ihnen nicht erwähnte Tatsachen die rechtliche Beurteilung entscheidend verändern.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: