ich habe eine Frage bzgl. Erlangung eines Behindertenausweis.
Folgende Situation:
ich wurde 2007 an meinem rechten Ohr wegen eines Cholesteatoms operiert. Die OP und das abheilen als solches bereiteten keine Problem. Nachdem klar war das ich auf dem Ohr nur noch ca 25-30 % Hörfähigkeit habe und ein Hörgerät benötige und mir dieses angepasst wurde( Hörfähigkeit mit Hörgerät ca. 70% ), habe ich bei der Versorgungsstelle unseres Landkreises ein Behindertenausweis beantragt, mit dem Hinweis auf die verminterte Hörfähigkeit und auf Tinitus, als Folge der OP. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt.
2009 wurde auch mein linkes Ohr wg. eines Cholesteatoms operiert, mit dem selben Ergebnis, das ich noch ca.20-30 % Hörfähigkeit habe und auch mit der Folge von Tinitus auf dem linken Ohr. Ein Hörgerät habe ich mir bisher noch nicht anpassen lassen da die Abheilung der OP leider etwas länger gedauert hat.
Nun zu meiner Frage: wie sehen nun die Erfolgschancen der Genehmigung eines Behindertenausweises aus? Gibt es da Erfahrungswerte.
Was kann ich tun wenn dieser Antrag wieder abgelehnt wird.
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Einstufung einer Schwerbehinderung erfolgt nach der VersMedV. In der zu § 2 gehörenden Anlage sind sämtliche Erkrankungen mit dem dazu gehörenden GdB aufgelistet. Sie sollten zunächst einen Antrag stellen und auf das Leiden hinweisen. Die zuständige Behörde wird Ihren Arzt ohnehin anschreiben und Befundberichte anfordern. Sodann wird ein Amtsarzt - in der Regel ohne persönliche Begutachtung - eine Stellungnahme verfassen, an der sich die Behörde orientiert. Sollte man Ihnen die Zuerkennung eines Grades der Behinderung weiterhin verweigern, so sollten Sie in jedem Falle Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Sozialgericht klagen. Spätestens hier findet in der Regel eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen statt. Erfahrungswerte meinerseits zeigen, dass es sich in jedem Falle lohnt, hartnäckig zu bleiben und es ggf. auf eine Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Oftmals wird eine negative Entscheidung der Behörden doch noch abgeändert.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sofern Sie eine Interessenvertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Dies ist dank der modernen Kommunikationsmittel auch über Distanz möglich.