Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Bankirrtum - Fehlbuchung

13. April 2010 13:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren
Heute habe ich bei der Bank 132,50€ Bar eingezahlt.
Als ich zuhause war, schaute ich online nach, ob das Geld gebucht ist. Da sah ich, dass die Bank einmal 132,50€ gebucht hat und einmal 13250.00€. Ich habe dann 2500€ abgehoben und weitere 2500€ auf ein anderes Konto überwiesen. Nun hat die Bank mir eine Email geschickt, mit der sofortigen Aufforderung, die abegehobenen 2500€ wieder einzuzahlen. Was Passiert, wenn ich dieses nicht tue, sondern es behalte und z.B. ausgegeben habe. Wie soll ich mich verhalten? MFG Nauert.

13. April 2010 | 14:56

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da es sich hier um eine Fehlbuchung handelt, steht Ihnen der Betrag über 13250,00 € nicht zu. Die Bank hat hier eine Leistung an Sie bewirkt, ohne rechtlich dazu verpflichtet gewesen zu sein. Daher hat die Bank einen gegen Sie gerichteten Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB . Auch wenn Sie das Geld ausgegeben hätten, könnten Sie sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen, da Sie Kenntnis vom fehlenden Rechtsgrund hatten und somit verschärft i.S.d. §§ 818 , 819 BGB haften. Daher könnte die Bank einen gegen Sie gerichteten Zahlungstitel erwirken, aus dem 30 Jahre lang gegen Sie die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte. Dieses ganze Vorgehen wird erhebliche Rechtsverfolgungskosten auslösen, die ebenfalls Sie zu tragen haben werden.

Auch ist damit zu rechnen, dass die Bank Strafanzeige und -antrag gegen Sie erhebt und dass die Strafverfolgungsbehörden Anklage gegen Sie erheben werden, da hier ein hinreichender Tatverdacht einer Strafbarkeit wegen Unterschlagung bzw. Untreue gegeben ist.

Hier stehen also sowohl zivil- als auch strafrechtlich ganz erhebliche nachteilige Konsequenzen für Sie im Raum. Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, diesen Betrag schnellstmöglich an die Bank zurückzuzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Lars Liedtke

ANTWORT VON

(513)

Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht, Internet und Computerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER