Ich bin die Betreuerin einer 88 Jahre alten demenzkranken Frau.
Ich bin auch als Alleinerbin eingetragen.
Im Rahmen einer Kontenauflösung bei einer Kreissparkasse, mußten auch Wertpapiere aus einem Depot der Betreuten in ein anderes Depot übertragen werden. Die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts zur Kontoauflösung lag vor.
Da die Betreute kein neues Depot hatte, habe ich ein Depot auf meinen Namen angegeben. Da dieses Depot kostenlos und ungenutzt war und ich ja regelmäßig mit dem Vormundschaftsgericht abrechnen muß, habe ich darin kein Problem gesehen.
Dies wurde von der KSK auch zunächst akzeptiert. Wie ich jetzt erfahren habe, hat jedoch die Bank das Vormundschaftsgericht angerufen und über den Sachverhalt informiert.
Meine Frage: durfte die Kreisparkasse Daun diese Informationen an das Vormundschaftsgericht telefonisch weitergeben ohne die Zustimmung der Betreuerin?
die gesetzliche Grundlage für das bisherige Bankgeheimnis bildet der § 30a AO
. Unter der Überschrift "Schutz von Bankkunden" schafft er ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den deutschen Geldinstituten und ihren Kunden. Danach sind Banken gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über Kontostände, Vermögenswerte und Geschäfte verpflichtet.
Einschränkungen existieren allerdings.Gegenüber bestimmten Behörden sind die Banken zur Auskunft verpflichtet.
Zur aktiven Unterstützung der Ermittlungsbehörden sind Banken bei Geldwäschedelikten verpflichtet. Außerdem müssen die Banken verdächtige Kontenbewegungen an die Strafbehörden weiter geben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
Vorliegend ist das Vormundschaftsgericht vermutlich informiert worden, da sie das Geld der Betreuten auf ein eigenes Konto gezahlt haben. Diese Informationhätte meines Erachtens nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, jedoch nicht gegenüber dem Vormundschaftsgericht erfolgen dürfen.
Abweichende Einzelheiten können sich allerdings aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den mit der Bank getroffenen Vereinbarungen ergeben.
Ich hoffe, dass ich eine erste Orientierung geben konnte.