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Babysitterkosten

23. Mai 2015 22:29 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Abzug von Babysitterkosten

Hallo ihr lieben Anwälte
Ich bin Schauspielerin, am Theater engagiert und habe einen 5 jährigen Sohn
Da ich täglich also montags bis Freitags 10-14 und 18-22 Uhr Probe habe plus evtl Vorstellungen am Sa und So, weswegen ich täglich einen Babysitter für meinen Sohn benötige, der ihn abends betreut.
Ich habe demnach über das Jahr verteilt 2014 Quittungen gesammelt.
Jetzt wurden mir Ausgaben hierfür nicht erstattet, weil ich meine Babysitter, alles Schüler und Studenten, bar bezahlt habe
Anstatt zu überweisen.
Letztes Jahr also 2013 wurden die Kosten dagegen erstattet.
Ist das rechtens?
Für Hilfe und Rat bin ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen pp

25. Mai 2015 | 18:24

Antwort

von


(73)
Kaiserstr. 20
44135 Dortmund
Tel: 0231-95088861
Web: https://www.ra-fcb.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider hat das Finanzamt damit recht. Das Gesetz setzt in 2014 für den Abzug die unbare Leistung voraus. Barzahlungen können daher nicht berücksichtigt werden. Siehe § 35a V S.3 bzw. § 10 I Nr.5 S.4 EStG .


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)

ANTWORT VON

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