Sehr geehrter Fragesteller,
vorliegend geht es Ihnen darum Ihre Ansprüche bezüglich der Auseinandersetzung mit der eG durchzusetzen und die Bilanz zu prüfen.
Zunächst einmal stehen Ihnen ausreichend Rechtsgrundlagen zur Verfügung, um eine Überprüfung der Bilanz und des Ausscheidungsguthabens zu überprüfen.
Sie haben folgende Ansprüche :
1.Anspruch auf Anteil am Geschäftsguthaben
2.Anspruch auf Ergebnisrücklagen - wenn dies in der Satzung bestimmt ist
Fälligkeit Ihres Anspruches: 6 Monate nach Ausscheiden
Bilanz:
Grundlage für die Berechnung ist die ordentliche Jahresbilanz.
Diese muss nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften erstellt werden. - Das Gesetz verlang keine inhaltlich richtige Bilanz - lediglich ornungsgemäßes Zustandekommen!
Selbstverständlich können Sie Rechnungslegung verlangen (Dies ist der Kernpunkt Ihrer Frage) Diese können Sie im Wege der Stufenklage bereits vor Ablauf der 6 Monate erheben.
Nachdem Sie nun Rechnungslegung erlangt haben kommen weitere Schritte in Betracht. Diese sind allerding komplex und müssten dann zu gegebenem Zeitpunkt begutachtet werden.
Wenn Sie Fragen noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragemöglichkeit.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Michael Forster
Rechtsanwalt
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