Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arztgutachten

1. Mai 2007 00:15 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Medizinrecht


Wie kann man gegen ein bewußt parteiisches und inhaltlich wie formal grob fahrlässiges medizinisches Gutachten vorgehen, das eben nicht dem tatsächlichen Kenntnisstand des Gutachters entspricht?
Kann Schadenersatz gefordert oder Klage erhoben werden wegen grober mangelnder Sorgfalt oder bewußter medizinischer Falschaussagen (also klare Aussagen gegen bekannte und unstrittige Leitlinien), wenn dies in der Folge Schaden verursacht hat?
Können einzelne Aussagen eines Gutachtens auch strafrechtlich oder zumindest standesrechtlich verfolgt werden? Z.B. die allgemeine sowie konkrete Empfehlung ältere Menschen bei Magenblutung ohne Therapie verbluten zu lassen mit der alleinigen Begründung des Alters. Dies obwohl die mögliche Therapie leicht und der anzunehmende Lebenswille des zuvor aktiven Patienten ungebrochen war.
Wohin kann man sich wenden, wenn die Ärztekammer sich für unzuständig erklärt?

Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Haben Sie als Patient den behandelnden Arzt im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses wegen eines Behandlungsfehlers gerichtlich in Anspruch genommen, wird hierüber regelmäßig durch einen vom Gericht ernannten Sachverständigen Beweis erhoben. Ist dieses Gutachten fehlerhaft sieht das Gesetz neuerdings einen Schadenersatzanspruch gegen den Sachverständigen wegen des fehlerhaften Gutachters vor, § 839 a BGB .
Sie sollten, falls dies nicht schon geschehen ist, das inmitten stehende Gutachten durch ein unabhängiges Gutachterbüro überprüfen lassen.
Falls ua. Sie das Gutachten in Auftrag gegeben haben, haben Sie eventuell vertragliche Schadenersatzanprüche, wenn das Gutachten nicht den Regeln ärztlicher Kunst entspricht. Diese Ansprüche können Sie sodann auch gerichtlich geltend machen. Eine strafrechtliche Verantwortung des Arztes vermag ich von hier aus auf den ersten Blick nicht zu erkennen; mit Einschränkung wäre hier eine Beihilfe oder Anstiftung vorliegen, wenn behandelnde Ärzte aufgrund dieses Gutachtens Patienten "verbluten" lassen.
Falls das Gutachten bewusst gegen den ärztlichen Standard verstößt sowie gegen Berufspflichten sind auch standesrechtliche Konsequenzen denkbar.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die ärztliche Schlichtungsstelle-Sektion Norddeutschland- wenden.
Vielleicht könnten Sie noch näher konkretisieren in welcher Verbindung Sie zu dem Gutachten bzw. Arzt stehen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen
RA Hermes

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER