Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitsrecht urlaubstage

16. Januar 2020 19:25 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Guten Abend, mein Ag(Arbeitgeber) hat in einer Team Sitzung erklärt das er gerne am 24.12.2020 und am 31.12.2020 diesen Jahres die Praxis schließen möchte. Die vollzeit Kräfte müssten dafür jeweils einen halben Urlaubstag einplanen, also insgesamt einen Tag ihreres Jahresurlaub. Die Teilzeit Kräfte (wie ich, mit 25 Stunden die Woche) müssen jeweils 1 ganzen Tag einplanen, wären also zwei Tage meines Jahresurlaub. Auf Anfrage warum das so wäre, was die Antwort, dass sie an diesen speziellen Tagen nur von 8 uhr bis 12 Uhr geöffnet gehabt hätten. Das wäre von der Zeit her für die vollzeit Kräfte ja nur ein halber Tag ubd, in meinem Fall ein kompletter Urlaubstag. Nun die Frage ob das zulässig ist, ich fühle mich zurückgestellt, da wir alle einen Urlaubs Anspruch von 26 Tagen im Jahr haben. Ich aber zur freien Verfügung dann nur 24 Tage habe, statt 25 Tage wie die anderen.

Einsatz editiert am 16.01.2020 19:37:30

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 26.05.1993 - 5 AZR 184/92 – eine solche Praxis leider für zulässig erklärt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER