Guten Abend, mein Ag(Arbeitgeber) hat in einer Team Sitzung erklärt das er gerne am 24.12.2020 und am 31.12.2020 diesen Jahres die Praxis schließen möchte. Die vollzeit Kräfte müssten dafür jeweils einen halben Urlaubstag einplanen, also insgesamt einen Tag ihreres Jahresurlaub. Die Teilzeit Kräfte (wie ich, mit 25 Stunden die Woche) müssen jeweils 1 ganzen Tag einplanen, wären also zwei Tage meines Jahresurlaub. Auf Anfrage warum das so wäre, was die Antwort, dass sie an diesen speziellen Tagen nur von 8 uhr bis 12 Uhr geöffnet gehabt hätten. Das wäre von der Zeit her für die vollzeit Kräfte ja nur ein halber Tag ubd, in meinem Fall ein kompletter Urlaubstag. Nun die Frage ob das zulässig ist, ich fühle mich zurückgestellt, da wir alle einen Urlaubs Anspruch von 26 Tagen im Jahr haben. Ich aber zur freien Verfügung dann nur 24 Tage habe, statt 25 Tage wie die anderen.
Einsatz editiert am 16.01.2020 19:37:30
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Tag
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
– eine solche Praxis leider für zulässig erklärt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!