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Arbeitsbühne

21. April 2011 19:45 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Es soll in Berlin innerhalb eines Gebäudes eine Arbeitsbühne gebaut werden. Diese soll zwei Ebenen umfassen und entweder jeweils ca. 150 m2 oder jeweils ca. 300 m2 groß sein.

Es handelt sich um eine Fabrikhalle, die 8 Meter hoch ist. Eine Arbeitsbühne besteht aus ca. 6 Meter großen Ständern, die in einem Abstand untereinander von ca. 5-6 Meter stehen. Der Fußboden besteht aus Einlegeböden, die auf Zwischentraversen eingelegt und verschraubt werden. Zugang zur Bühne sind zwei Wendeltreppen, die jeweils den ersten und den zweiten Stock erreichen.

Meine Frage:

Ist ein solches Vorhaben baurechtlich genehmigungsfrei?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Ist ein solches Vorhaben baurechtlich genehmigungsfrei?

Nein. Es handelt sich nach meiner Ansicht um ein Gerüst im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 der Bauorodnung für Berlin (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20100708_bauobln.pdf).

Die dort unter 8 Ziffern angeführten baulichen Anlagen sind nicht abschließend aufgezählt, so dass eine so große Arbeitsbühne auf jeden Fall eine bauliche Anlage darstellt.

Diese sind immer baugenehmigungspflichtig.

Das war eine Erstberatung. Sie sollten bei dem Bauamt anfragen, welche Unterlagen Sie für die Arbeitsbühne benötigen. Es wird Ihnen auch weitere Auskünfte erteilen.

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