Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Ist ein solches Vorhaben baurechtlich genehmigungsfrei?
Nein. Es handelt sich nach meiner Ansicht um ein Gerüst im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 der Bauorodnung für Berlin (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20100708_bauobln.pdf).
Die dort unter 8 Ziffern angeführten baulichen Anlagen sind nicht abschließend aufgezählt, so dass eine so große Arbeitsbühne auf jeden Fall eine bauliche Anlage darstellt.
Diese sind immer baugenehmigungspflichtig.
Das war eine Erstberatung. Sie sollten bei dem Bauamt anfragen, welche Unterlagen Sie für die Arbeitsbühne benötigen. Es wird Ihnen auch weitere Auskünfte erteilen.
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