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Antenne

| 10. August 2011 09:19 |
Preis: 50€ Historischer Preis
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe einen Mini Cooper von BMW 4,5 Jahre. Dieser hat ein großes Navi. Das JPS befindet sich im Antennenteil auf dem Dach! Plötzlich ging mein Navi nicht mehr.
Nun ist diese Antenne defekt bzw. es fehlte wohl von Anfang an eine Dichtung und es konnte Wasser eindringen und im Laufe der Zeit ist das Innenleben der Antenne dann oxidiert.Die Rechnung beträgt 375 €. Der Servicleiter von BMW sagte mir er würde versuchen , dass BMW die Kosten übernimmt weil es sich eindeutig um einen Materialfehler handelt. Nun habe ich, nachdem ich selbst mit BMW hin und her geschrieben habe ein Angebot der Übernahme der Hälfte der Antenne.Das sind 50 €. Ein Witz finde ich ! Selbst die Autowerkstatt bestätigt , dass Sie sowas noch nicht gehabt hätten. Die Antenne sitzt auf dem Dach und wird nicht beansprucht, wir fahren noch nicht mal in die Waschstraße! Was kann ich tun ?!

10. August 2011 | 10:00

Antwort

von


(21)
Schlossplatz 3
74564 Crailsheim
Tel: 07951 6015
Web: https://www.ra-annagoebel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragestellterin,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Schilderungen wie folgt:

Ihre Schilderung, dass Sie einen "Mini Cooper von BMW 4,5 Jahre" haben deute ich so, dass Sie das Fahrzeug vor 4,5 Jahren gekauft haben.
Sollte dies nicht richtig sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion und teilen mir das Kaufdatum mit.

In diesem Falle sind die Mangelgewährleistungsansprüche leider bereits verjährt, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB . Das bedeutet Sie können Ihren Anspruch zwar geltend machen, der Verkäufer darf die Erfüllung aber wegen der Verjährung verweigern. Dies muss er allerdings einwenden.
Weiter gehe ich nicht davon aus, dass (noch) eine Garantie besteht. Eine solche, also die (idR schriftliche) Zusicherung des Händlers oder Verkäufers, dass er für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit Ihres Fahrzeuges einsteht, müßte ausdrücklich übernommen worden sein.

Leider basiert das Angebot von BMW auf reiner Kulanz, so dass ich Ihnen bei derartiger Sachlage empfehle dieses anzunehmen.

Ich bedaure Ihnen kein posiveres Ergebnis geben zu können, hoffe Ihnen aber trotzdem in der Sache weitergeholfen zu haben.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.


Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Rechtsanwältin Anna Göbel

Bewertung des Fragestellers 10. August 2011 | 11:00

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Vertragsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Reiserecht