Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Gemeinde− beziehungsweise Stadtverwaltung. Je nach Größe der Gemeinde− beziehungsweise Stadtverwaltung kann dort das Gewerbeamt oder Ordnungsamt zuständig sein. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird oder das anzeigepflichtige Ereignis eintritt, d.h. sofern Sie sich in unterschiedlichen Gemeinden tätig werden, muss dies jeweils gesondert angemeldet werden.
Hier können Sie problemlos bei ihrer Gemeide anrufen, welche Sie an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten wird.
Weitere Besonderheiten können im Rahmen dieser Onlineanfrage nicht mitgeteilt werden. Die Frage ( was ist noch zu beachten?) ist hier aber natürlich sehr ausufernd, da z.B. bei einem Nebenerwerb eventuell die Vereinbarkeit mit ihrer vorhandenen Arbeitsstelle beachtet werden muss oder die Meldung beim Finanzamt zu erfolgen hat.
Grundsätzlich bestehen aber keine weiteren erkennbare Problem, welche ihrem Vorhaben entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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