Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Deutschland kann ein Konto nicht anonym eröffnet werden. Auch bei N26 muss der Kunde sich durch ein Verifizierungsverfahren, z.B. per Postident oder Video legitimieren. Das Konto ist daher einer bestimmten Person zugeordnet, die sich anhand eines Ausweises oder vergleichbarer staatlicher Dokumente ausgewiesen hat.
Allein aus der Kontoeröffnung bei N26 können Sie daher keine Rückschlüsse auf einen Betrugsversuch ziehen oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung stützen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich ein anderes Problem mit der Überweisung vorliegt, auch wenn das Verhalten des Mieters nicht sonderlich seriös wirkt.
Solange Sie keine weiteren Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung durch den Mieter haben, sehe ich hier momentan nur die Möglichkeit, den zweiten Zahlungstermin abzuwarten und dann gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr.3a BGB
fristlos zu kündigen. Sollte die noch offene Kautionsrate allerdings zwei Monatsmieten erreichen, wäre bereits jetzt eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Absatz 2a BGB
möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für Ihre Mühe. Heisst das, der Rückstand einer Miete plus des noch offenen Kautionanteils, der 1,5-fach höher als eine Miete ist, würde eine fristlose Kü ndigung nach § 569
, 2a BGB
ermöglichen?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich leider mit nein beantworten muss. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Miete und Kaution. Die ausstehende Kaution muss isoliert betrachtet mindestens 2 Monatsmieten betragen, ausstehende Miete darf nicht hinzuaddiert werden.
Mit freundlichen Grüßen