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Ahnentafel/Zuchtbuchführung - Hunde

31. Juli 2007 13:10 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Als Alternative zu den herkömmlichen Hundezuchtverbände/-vereine, die auf Rassereinheit und Zuchtschauen gestützte Stammbäume für Hunde ausstellen, möchte ich ein Zertifizierungssystem in kaufmännischer Form gründen.

Die Zertifizierung sieht so aus, dass die Zuchttiere tierärztlich untersucht wurden und zuchttauglich im Sinne der Erbanlagen sind und frei von Erbkrankheiten sind. Es sollen auch Kreuzung von Rassen möglich sein.

Ich möchte den angeschlossenen Züchtern auch Ahnentafeln, die ich Abstammungsnachweise nennen werde, ausstellen, dass die Züchter den Welpenkäufern die Abstammung der Hunde ggf. auch die Rassereinheit der Tiere, die aber nicht erzwungener Maßen wichtig wäre, belegen können.

Ist es mir erlaubt diese Abstammungsnachweise/Ahnentafeln/Stammbäume auszustellen, oder gibt es gesetzliche Regelungen, die hier die Zuchtvereine allein als Austeller zulassen? Müsste ich ggf. einen anderen Namen für den Stammbaum wählen? Wichtig: Ich möchte hierfür ein kaufmännisches Unternehmen gründen und keinen Verband.

31. Juli 2007 | 13:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die von Ihnen beabsichtigte Zertifizierung ist möglich; es besteht kein Monopol von Zuchtvereinen, alleine eine Zertifizierung/einen Stammbaum zu erstellen.


Daher ist gegen Ihr Vorhaben dem Grunde nach nichts einzuwenden.



Nun kommt das kleine ABER:

Sofern Sie auf bestehende Dateien zurückgreifen wollen, werden Sie IMMER die Erlaubnis des Rechtsträgers brauchen; dieses gilt auch dann, wenn Sie nur Teile eines schon vorhandenen (Fremd-)Stammbauchs verwenden wollen. Greifen Sie also igrendwo in Rechte Dritter ein, sollte die Erlaubnis SCHRIFTLCH vorliegen.

Gleiches gilt für die tierärztlichen Untersuchungsergebnisse; auch deren Verwendung gerade zu Werdezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis.


Da ich aber davon ausgehe, dass Rechte Dritter beachtet werden, wird ansonsten Ihrem Vorhaben nichts im Wege stehen.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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