Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, denn das Melderegister ist ein öffentliches Register. Nur eine Auskunft für die gewerbliche Zwecke unterliegt Einschränkungen. Sie müssen aber in der Auskunft die Angaben über die Person geben, die eine Verwechslung ausschließt. D. h. Name, Vorname und entweder das Geburtsdatum oder Adresse, z. B. alte.
https://www.buzer.de/gesetz/10628/a180998.htm
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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