Wir wohnen seit 2000 in einem Doppelhaus. Im anderen Teil wohnen die Eltern meines Mannes. Dieses Jahr haben wir den gemeinsamen Garten mit Ihrer Zustimmung abgetrennt und zwar folgendermassen: an den Terassen ein Holzsichtschutzelement, das in das Haus angedübelt wurde, dann kommt neun Meter eine 1,20 hohe Hecke und dann ein 1 m breites und 90 cm hohes Holzgartenürchen, das mein Schwiegervater benötigt, da er sonst seinen Rasenmäher durch sein Wohnzimmer schieben müsste. Wir haben ihm dann gestattet, diesen durch unserern Garten und das Tor zu schieben. Nun sind wir aber seit 3 Montaten so zerstritten, dass er eben dieses Gartentürchen und die Befestigung des Sichtschutztes nicht mehr duldet. Stimmt es, dass wir das hätten gar nicht tun dürfen? Denn alles steht auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Wenn es wirklich stimmt, müssen wir dann alles wieder abreissen, oder kommt dann nur eine Geldbuße?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten die Auswahl des Rechtsgebietes noch einmal überdenken. Ihre Frage gehört wohl eher zu dem Rchtsgebiet Verwaltungsrecht bzw. öffentliches Recht. Im Bereich Sozialrecht werden Sie keine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen