Wir haben uns im Juli 2007 ein Endreihenhaus gekauft. Zu dem Gesamtgrundstück gehören weitere 3 Reihenhäuser. Neben unserem Reihenhaus befindet sich ein Gemeinschaftsgrundstück mit 3 KFZ Stellplätze, der 4. Eigentümer hat sein Stellplatz auf einem anderen Grundstück. Auf diesem Stellplatzgrundstück befinden sich auch einige Gartenflächen. Der Eigentümer des anderen Endreihenhauses hat jetzt 2 große Pflanzen aus einem Teil des Begrünungsstreifen ausgegraben und dort seinen Anhänger daraufgestellt.
Nach Absprache mit den anderen Eigentümer, die dass auch nicht in Ordnung finden, habe ich ihn darauf angesprochen, aber leider nur auf Widerstand getroffen.
Darf er das und was können wir tun?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes erfolgt in der Regel gem. § 745 BGB
durch Mehrheitsbeschluss. Ein Teilhaber kann daher nicht im Alleingang hergehen und den Grünstreifen entgegen der bisherigen Verwendung zu eigenen Zwecken benutzen; tatsächlich hätte er hierzu einen zustimmenden Beschluss der Gemeinschaft einholen müssen.
Ein derartiger Gebrauch dürfte üblicherweise nicht mit den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen vereinbar sein. Aller Voraussicht nach hat der Nachbar daher keinen Anspruch auf einen solchen Beschluss, wenn die Teilhaber nicht freiwillig zustimmen.
Sie sollten den Nachbarn zusammen mit den weiteren Teilhabern schriftlich auffordern, die Nutzung des Begrünungsstreifens durch Abstellen des Anhängers zu unterlassen und wieder den ursprünglichen Zustand der Bepflanzung herzustellen. Kommt der Nachbar dieser Aufforderung nicht nach, kann er dazu gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller29. April 2008 | 13:55
Hallo Herr Rechtsanwalt,
ich hatte die 2 anderen Eigentümer ja schon vorher gefragt, wie Sie die Tat denn fänden und sie waren damit auch nicht einverstanden. Jetzt hatte ich das Schreiben fertig gemacht und plötzlich bekommen beide kalte Füsse und wollen nicht unterschreiben. Was kann ich jetzt noch tun?
Danke und Gruss
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt29. April 2008 | 18:10
Jeder Teilhaber kann, sofern nicht die Verwaltung und Benutzung durch Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss geregelt ist, eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, § 745 BGB
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In diesem Fall müssen Sie die Gemeinschaft zur Beschlussfassung über die Nutzung des Begrünungsstreifens im Sinne der Gemeinschaft auffordern. Der Anspruch ist ggfls. klageweise durchzusetzen.