Sehr geehrte Ratsuchende,
auch während des Krankengeldbezuges können Sie diese Nebentätigkeit grundsätzlich ausüben.
Es muss aber eine Nebentätigkeit bleiben.
Und die Tätgkeit darf einer Genesung auch nicht entgegenstehen.
Das sollten Sie sich vorsorglich auch vom Arzt bescheinigen lassen.
Dann bestehen keine Bedenken gegen diese nebenberufliche selbständige Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
17. März 2025
|
20:15
Antwort
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