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AU und Nebenselbstständigkeit

| 17. März 2025 17:27 |
Preis: 40,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich arbeite halbtags im B2B-Vertrieb als Sachbearbeiter. Als Nebenselbstständigkeit unterstütze/berate ich Privatpersonen tatkräftig. Das sind ca 10h/Wo. Alles ist mit Krankenkasse und Arbeitgeber abgesprochen.
Jetzt bin ich krankgeschrieben wegen Depression/ Burnout durch den Stress in der Anstellung. Darf ich während des Krankengeldbezugs weiter nebenher selbstständig arbeiten?

17. März 2025 | 20:15

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

auch während des Krankengeldbezuges können Sie diese Nebentätigkeit grundsätzlich ausüben.

Es muss aber eine Nebentätigkeit bleiben.

Und die Tätgkeit darf einer Genesung auch nicht entgegenstehen.

Das sollten Sie sich vorsorglich auch vom Arzt bescheinigen lassen.

Dann bestehen keine Bedenken gegen diese nebenberufliche selbständige Tätigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 19. März 2025 | 10:22

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MfG
RAin True-Bohle

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. März 2025
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ANTWORT VON

(2984)

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