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Keine Rechnungstellung

13. Februar 2008 19:06 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin ein kleiner Einzelunternehmer und lebe vom reinen Versandhandel. Für das verpacken und versenden meiner Waren hatte ich in den vergangenen Jahren eine Dienstleisterfirma beauftragt. Sie müssen sich das so vorstellen, das meine Waren dort eingelagert waren und die Firma je nach Auftrag die Waren aus dem Lager geholt, verpackt und an den Kunden versendet hat.
Die Firma bekommt pro Paket die Portogebühren und eine Pauschale für das verpacken der Ware.

Leider gab es mit dieser Firma von Anfang an Probleme was die Rechnungsstellung betrifft. Rechnungen wurden jedesmal nur nach langen und mehrmaligen betteln ausgestellt.

Seit Dezember ´06 geht quasi garnichts mehr. Ich habe noch keine Rechnung aus Dez. 06 (damals gab es noch 16% MwSt.)Für das gesamte Jahr 2007 habe ich auch keine Rechnungen erhalten, abgesehen von ca. 3-4 Abschlagsrechnungen ( ca. jeweils halber Monatsbetrag, aber ohne Einzelnachweis etc.)
Für mich ist das problematisch, da es um sehr viele Pakete geht (ca. 3000 St. jährlich). Um den Überblick zu behalten und die Rechnungen noch kontrollieren zu können, drängte ich auf monatliche Rechnungen.

Da ich nur eine kleine Firma mit begrenzten finanziellen Mitteln habe, war ich die ganze Zeit gehindert Investitionen zu tätigen, da ich nie genau wußte was an Kosten noch auf mich zukommt!

Nach mehreren Monaten ist es quasi unmöglich nachzukommen, ob die in Rechnung gestellten Pakete auch wirklich versendet wurden oder ob z.B. durch die Firma verschuldete Falschlieferungen auch nicht mir berechnet wurden.
So kam es z.B. mehrfach vor, dass durch die Firma verursachte Falschlieferung oder notwendige Nachlieferungen (weil z.B. Artikel vergessen einzupacken) mir in Rechnung stellte, was ich natürlich reklamierte. Nach mehreren Monaten hat man da aber keine Chance nachzukommen bzw. nur mit extremen Zeitaufwand. Auch gingen mehrere Artikel zu Bruch, die zu meinen gunsten verrechnet werden müßten. Auch hier ist es schwierig nach solanger Zeit noch halbwegs nachzukommen.

Diese Firma ist auch nur eine kleine Firma und vermutlich total überfordert.
Im Oktober ´07 habe ich mit der Inhabaerin geredet und ihr eine letzte Frist bis Ende des Jahres gegeben (ich wollte aus steuerlichen Gründen die Kosten mit in den Jahresabschluß 07 nehmen). Ich habe Sie ausdrücklich (leider alles nur mündlich), darauf hingewiesen, dass ich im Laufe des gesamten Jahres zig-fach um Rechnungen gebeten hatte und dass ich diese nun endlich brauche, da ich echte Probleme habe die Rechnungen nachvollziehen zu können. Und dass ich aus steuerlichen Gründen die Rechnungen unbedingt noch in diesem Jahr zahlen will.
Sie versprach hoch und heilig, dass es diesmal klappt und schon jemand an den Rechnungen sitzt. Zu diesem Zeitpunkt waren noch mehr als 6 Wochen Zeit um die Rechnungen auszustellen!
Die Rechnungen kamen natürlich nicht und ich habe (leider viel zu spät) die Notbremse gezogen und alle Artikel in mein eigenes Lager geholt und versende seit Januar 08 wieder selber. Mit der besagten Firma habe ich keinerlei geschäftliche Verbindungen mehr.
Natürlich konnte ich die Kosten nicht mit ins alte Jahr nehmen und habe durch einen höheren Umsatz und muss höhere Steuern zahlen. Wenn irgendwann mal die Rechnungen kommen, habe ich kaum Möglichkeiten diese zu kontrollieren. Ich weiß ja kaum noch was was vor 14 Tagen an Paketen raus ist, geschweige denn vor über einem Jahr. Inzwischen geht es um mehrere tausend Euro die ich der Firma noch schulde aber nicht zahlen kann, weil keine Rechnungen kommen.
Auf weitere Anfragen per Email, wann ich nun endlich mit einem Abschluss rechnen kann, kamen keinerlei Reaktionen....
Zum Schluß sei gesagt, dass es keinerlei schriftliche Verträge zwischen uns gab.
Vieles lief per Email. So habe ich in meinem Postausgang mehr als 10 Emails an diese Firma gefunden in denen ich um die Rechnungen bitte.

Viel Text, aber eine einfache Frage....Wie lange muss ich mir das gefallen lassen bzw. wie komme ich an meine Abrechnungen?
Muss ich wirklich drauf gefasst sein, dass die Rechnungen kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist(3 Jahre???)kommen und ich bis dahin die letzten Erinnerungsfetzen verloren habe und absolut garnichts mehr prüfen kann und einfach nur noch ungeprüft zahlen kann?

13. Februar 2008 | 20:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sollten Sie erwägen, ob nicht in vermuteter Höhe eine Rückstellung erfolgen kann, um die Nachzahlungen zu reduzieren. Hierbei ist zu beachten, dass bei Eintritt einer Verjährung diese Rückstellungen aufzulösen sind.

Weiterhin sollten Sie Ihren Dienstleister auf § 14 UStG hinweisen, woanch dieser verpflichtet ist, 6 Monate nach erbrachter Leistung eine Rechnung zu erstellen.

2. Soweit Ihnen durch die ausbleibende Rechungsstellung ein Schaden, z.B. durch frühere und höhere Steuerzahlungen entstehen (dies nur, wenn die Rechnungen noch innerhalb der Verjährungsfrist folgen) ist dieser durch einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Vertragspartner geltend zu machen. Hierbei sollten Sie entsprechende Mehraufwendungen entsprechend dokumentieren und mit den Rechnungen aufrechnen. (LG Darmstadt mit Urteil vom 20.4.2005, 25 S 263/04 )

3. Bezüglich Ihres Anspruches auf Rechnungsstellung lässt sich dieser nur schwerlich gerichtlich durchsetzen, wenn der Dienstleister rein tatsächlich nicht in der Lage ist entsprechende Rechnungen zu schreiben.

Insoweit ist neben dem erhöhten Mehraufwand zu beachten, dass Sie durch die ausbleibenden Rechungen eine günstige Fremdfinanzierung erhalten, was sicherlich nur ein schwacher Trost ist. Sicherlich ist es im schlimmsten Falle möglich, dass die Rechung kurz vor Eintritt der Verjährung gestellt wird. Eine Verwirkung der Rechnungsstellung vor Ablauf der Verjährungsfrist wird kaum anzunehmen sein

4. Die Rechnungen müssen für Sie nachvollziehbar und prüfbar sein. Soweit dies durch den Zeitablauf nicht mehr möglich ist, hat Ihr Vertragspartner entsprechend zu belegen, dass die berechneten Dienstleistungen auch durchgeführt wurden. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, besteht keine Verpflichtung die betreffende Rechnung zu begleichen.

5. Für das weitere Vorgehen empfehle ich, auch um für Sie entsprechende Rechtssicherheit zu erlangen, sich mit der Dienstleisterfirma auf einen gesamten Vergleichsbetrag zu einigen. Die Dienstleisterfirma wird hierbei von einer aufwendigen Rechungsstellung befreit und Sie erhalten entsprechende Rechtssicherheit bzgl. Ihrer Ausgaben. Die Ansetzung des Vergleichsbetrages durch Sie sollten zum einen den entsprechenden Mehraufwand und unklare Lieferung berücksichtigen, so dass der Vergleichsbetrag unterhalb des zu erwartenden Rechnungsbetrages liegt. Da Sie die Geschäftsbeziehung beendet haben, wäre dies für eine endgültige Bereinigung sicherlich die einfachste und günstigste Lösung. Darauf zu spekulieren, daß entsprechende Forderungen in 2009/2010 verjähren ist zwar möglich, jedoch immer mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich für Nachfragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 13. Februar 2008 | 21:13

Sehr geehrter RA,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung ,welche mir schon sehr weiter geholfen hat.

Eine Frage zu Punkt 4....

Wie sollen die Belege bzw. die Beweise der Firma aussehen, dass sie entsprechende Paket versendet und verpackt hat.

Ich schätze die Firma inzwischen schon als völlig überfordert ein, auch nur die Identnummern einzelner Pakete (aus mehreren tausend) aus Paketscheinen bzw. Abrechnungen der Paketdienste rauszusuchen.
Wie muss ein Beweis aussehen, dass ein entprechendes Paket nicht nur versendet, sondern auch gepackt wurde?
In vielen Fällen hat die Firma die Aufträge von mir per Telefon erhalten. Beweise darüber dürften keine exisitieren. Die mitwirkenden Mitarbeiter hat sie alle entlassen bzw. gegen neue ausgetauscht.
Vielen Dank im vorraus!

Ergänzung vom Anwalt 14. Februar 2008 | 21:40

Sehr geehrter Ratsuchender,

soweit die Firma von Ihnen Aufträge telefonisch erhalten hat, ist dies unproblematisch, denn wichtig ist hier ja die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung.

Wichtig im Rahmen der Beweisbarkeit ist, dass die Firma anhand der Identnummer, Paketscheinen oder Abrechungen nachweisen kann, dass das Pakte verschickt wurde, angekommen ist und welche Kosten entstanden sind bzw. Ihnen dann in Rechung gestellt werden können.

Das Unternehmen muß im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechende Belege haben und diese dann auch dem Kunden zur Weiterbelastung zuordnen können.

Konkret würde dies bedeuten, dass die Firma, wenn Sie Ihnen eine Rechung schickt, den Paketschein in Kopie beifügt oder eine Aufstellung anhand der Identnummer beifügt, dass das Paket angekommen ist.

Sollte dieser Nachweis nicht gelingen, wäre eine Zahlungspflicht aus einer vermeintlichen Rechnung vorbehaltlich einer genaueren Prüfung nicht gegeben.

Soweit dann für einzelne Pakte Reklamationen aufgetreten sind, müssen Sie diese im Bezug zu der Rechung geltend machen.

Ich hoffe, dass Ihnen dies für das weitere Vorgehen weiterhilft.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom

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