Vermächtnisse
vom 26.4.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Dazu noch weitere Fragen: Anders als im schweizerischen Erbrecht (siehe Artikel 486 ZGB Schweiz) gibt es im Deutschen Erbrecht für den Erben (und zwar speziell für gesetzlichen Erben, der über keinen Pflichtteilsanspruch verfügt, siehe nachfolgender Fall des Erben D) keine Möglichkeit die Vermächtnisse anteilig zu kürzen, wenn diese die Erbschaft wertmäßig übersteigen (also für den Fall, dass die Erbschaft vom Erblasser (siehe nachfolgender Fall des Erben D und der Erblasserin A) mit Vermächtnissen überlastet wurde. ... Meine Fragen zielen nur auf das deutsche Erbrecht ab. ... Art. 486 ZGB Schweiz III.