Personenkontrolle als Fußgänger im Umkreis einer "Partymeile" Fund geringer Menge Amphetamine Aussage verweigert, keine Angaben zum Konsum Kein Drogentest oder weitere Untersuchungen, keine Auffälligkeiten Kooperatives, freundliches Verhalten gegenüber Polizeibeamten Brief von der Polizei: Vorwurf: Erwerb / Besitz einer geringen Menge Amphetamine (ohne genaue Mengenangabe) Land: Niedersachsen Vorstrafen: Keine Ist in Niedersachsen bei dem Besitz einer geringen Menge Amphetamine eine Einstellung nach § 31a BtMG wahrscheinlich?