Ich habe eine Frage zur Erteilung einer Vollmacht. ... Meine Frage bezieht sich daher ausschließlich auf die Vollmacht. Wie muß die vorliegende Vollmacht geändert werden, oder eine komplett neue formuliert werden, die es dem Bevollmächtigen ermöglicht den Rechtsstreit in Italien beizulegen, ihn aber gleichzeitig verpflichtet: - mich bei wichtigen Veränderungen der Lage zu informieren (ich möchte vermeiden die Vollmacht zu erteilen und zwei Jahre später eine Rechnung zu erhalten und ansonsten keine Informationen zu bekommen) - vor dem Beauftragen eines Anwaltes oder "Vergabe" einer Untervollmacht mich darüber zu informieren, wen (Name, Vorname, ladungsfähige Adresse oder ähnlich) er mit was beauftragt - falls möglich würde ich ihn gerne dazu verpflichten seine "Strategie" kundzutun und mich bei Veränderungen zu informieren (wenn zB zunächst eine außergerichtliche Einigung gesucht wird und dann auf Klagen umgeschwenkt wird) und mich davor schützt, dass - ich die Kosten trage, der Bevollmächtige aber die Erträge kassiert - ich mit einem höheren Anteil der Kosten als meinem Erbanteil (1/12) belastet werde?