Eingehungsbetrug - Provisionen
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Jetzt wird mir vorgeworfen, dass dies nach §263 StGB Eingehungsbetrug ist und soll das Geld erstatten. Aber erstatten soll ich jetzt nicht nur das Geld was ich innerhalb der letzten Monate ausgezahlt bekommen habe, sondern ich soll jetzt alles zurückzahlen was ich über die letzten Jahre ausgezahlt bekommen habe. ... Ist es rechtens mir über die ganzen Jahre das Geld zu verlangen?