Diebstahl Ersttäter
vom 1.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Roger Schulz / Köln
•Alter: 17 Jahre •Tatvorwurf: Diebstahl (Warenwert ca. 70€) •Ersttäter: Ja, keine Vorstrafen •Strafverfolgung: Noch keine polizeiliche Vorladung oder Anklage erhalten •Fragen an den Anwalt: 1.Beste Möglichkeit für eine Einstellung: Wie kann ich eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen (Einstellung nach § 45 JGG) erreichen? ... 5.Aussage bei der Polizei: Sollte ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen oder lieber von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen?