gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger betrug
vom 29.3.2006
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
ich habe 2004 -vertraglich festgelegt - einem menschen finanziell geholfen eine firma zu gründen. habe ihm anbindungen an banken durch meinen 34§ gemacht, ein konto in österreich eröffnet, auf seinen firmen namen und mit meinem namen (leider). das sollte alles innerhalb von 3 monaten auf ihn umgeschrieben und angemeldet werden. hat er nicht gemacht. hat mit dieser firma 167 leute um 66000 euro betrogen und nun habe ich eine strafanzeige wg. gemeinschaftl.gewerbl.betrug. bin alleinerziehend, sozial engagiert, nicht vorbestraft und völlig von der rolle seit dieser anzeige. mittlerweile im zwischenverfahren beim schöffengericht wird nunmehr bald der termin zur hauptverhandlung kommen und ich bin total aufgeregt. was kann denn im ungünstigsten fall, sollte mir der richter nicht glauben, wovon ich eigentlich nicht ausgehe - passieren? die beiden kinder sind 11 j. und ich will auch aus pvt. und berufl.gründen im sommer nach österreich umziehen. der typ hat gestanden, allerdings gibt er an, von mir beauftragt worden zu sein.