Einträge im behördlichen Führungszeugnis
vom 28.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Guten Abend, Es kam spätestens April 2011 (kann auch 2010 gewesen sein, nicht mehr ganz sicher nachvollziehbar) zur Verhängung einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung (auch nicht mehr hundertprozentig sicher, aber recht sicher) wegen §29 BTMG. 2014 kam es zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 20 Euro wegen Verstoß gegen BTMG.