Recht auf Behandlung auch ohne Krankenversicherung
Sehr geehrte Anwälte, aufgrund einer Arbeit würde mich noch abschliessend interessieren inwieweit Krankenversicherungen in den JVAs akzeptiert werden bzw ob ein armer Mensch ein Recht auf Eintritt in eine staatliche Krankenkasse hat auch wenn er das nicht bezahlen kann ? Wie ist es mit Leuten die pleite gehen und vorher eine private Krankenkasse hatten und nun in eine öffentliche wehcseln müssen, sie aber kein Geld haben, gibt es da rechtliche Regelungen ? In einer JVA hat ja jeder das Recht auf einer Behandlung, es gibt auch Zwangsbehandlungn, aber muss ein Arzt auch jemanden behandeln in der JVA, der eigentlich sich das nicht leisten kann ?