Kindergeldrückerstattung
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Ich zahle für meine beiden Kinder, die in der Schweiz bei der Exfrau leben Unterhalt und hatte zudem bei der Familienkasse das Differenzgeld zum schweiz. ... Diese Tatsache war mir nicht bekannt und auch die Exfrau meldete das nicht weiter. ... Frage: muss ich wirlich diesen Betrag (ca. 1/3 der Summe) zurückerstatten?