Verjährungsfrist MPU / Löschung des Eintrages
vom 10.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Hallo zusammen, Ich habe am 17. feb 2015 meinen Strafbefehl wegen Alkohol am Steuer erhalten (2,18 Promille) Nun sind mehr als 10 Jahre vergangen, ich habe die MPU sowie die 1 jährige Alkohol Abstinenz nie gemacht, da ich den Führerschein in einer Großstadt nicht gebraucht habe. Ich habe nun gelesen das der Eintrag aus der Verkehrsakte nach 10 Jahren gelöscht wird und ich meinen Führerschein neu beantragen kann ohne die Abstinenz und MPU gemacht zu haben.