Sehr Damen und Herren, bleibe ich auf meiner SB von 1.000 € der Vollkaskoversicherung sitzen (wurde bereits abgezogen) oder kann ich (ohne Unfallverursacher/Schuldermittlung) einen Anteil bei der Versicherung des uns hinten aufgefahrenen Transporters einfordern ? Situation: - Unfall im Dezember 2022 - Autobahn Unfall mit 6 beteiligten Fahrzeugen (eigenes Fahrzeug als Nummer 4 in der Reihe) - Nässe, Dunkelheit … Polizei nimmt Unfall auf, erstellt Unfallmitteilung in der alle Fahrzeuge
samt Kennzeichen, Marke und Beschädigungen (Front/Heck) aufgelistet werden - Unfallverursacher/Schuldermittlung wegen Regens, fehlender Bremsspuren laut Polizei nicht möglich - Bisher keine Polizei-Ermittlungsakte erhalten - Eigene Vollkasko-Versicherung hat den wirtschaftlichen Totalschaden abgewickelt - SB unserer Vollkasko wurde uns mit 1.000 € abgezogen Meine Fragen, bitte nur an einen Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt oder solch einen Fall bereits hatte: a) Besteht eine reale Möglichkeit einen Anteil der SB von 1.000 € bei der Versicherung des auf-
gefahrenen Hintermannes, erstattet zu bekommen ? ... c) Eine Polizei-Ermittlungsakte wurde uns bisher nicht zugestellt - Ist diese überhaupt notwendig,
wenn auf der Unfallmitteilung/-Skizze der Polizei der uns hinten aufgefahrene (nach unserer
Meinung nach, hat er unseren Wagen komplett auf den Vordermann geschoben) Transporter
samt seinem Front-Schaden und unserem Heckschaden, festgehalten wurde ?