Wohnrecht für Partnerin in meinem Eigenheim
vom 21.8.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Im Todesfall soll ihr ein Wohnrecht von sechs Monaten zustehen, damit sie in der akuten Trauer ausreichend Zeit hat, für sich eine angemessene Wohnung zu suchen und sich einzurichten. Auch spätere Erben sollen daran gebunden sein.