WEG Sonder oder Gemeinschaftseigentum
vom 17.9.2011
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
In der Teilungserklärung ist lediglich geregelt dass für normale Instandsetzung im Bereich des Sondernutzungsrechts der jeweilige Eigentümer zuständig ist! Was sind nun die Steckdosen außerhalb an der Wand / Fassade bzw. die Aussen-Lampen an der Wand? Und wer muss die Reparaturkosten hieran tragen?