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5 Ergebnisse für kündigung verwalter wartung

Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023 für 37 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, z. ... Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der Schriftform. Eine ordentliche Kündigung muss dem anderen Vertragsteil bis zum 3.
Hausvewalter wechselt Gasanbieter eigenmächtig
vom 2.7.2020 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Verwaltung beruft sich auf den Verwaltervertrag vom 27.07.2016 hier § 3.5 "Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erbringt der Verwalter folgende Leistungen: .....Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung. " Den Ausführungen des Dachverbands VDIV, dem der Verwalter angehört, ist zu entnehmen, dass <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/WEG/27.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 27 WEG: Aufgaben und Befugnisse des Verwalters">§ 27 WEG</a> im Regelfall nur ein einschlägige Ermächtigungsnorm zugunsten des Verwalters regelt und deshalb empfiehlt, diesen Beschluss (Ermächtigung des Verwalters) in einer Eigentümerversammlung separat zu fassund und von einer Aufnahme in den Verwaltervertrag abrät. Deshalb stellt sich uns die Frage, ob der Verwalter Energieversorgungsverträge ohne Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft und ohne Information der zahlungspflichtigen Eigentümer rückwirkend rechtssicher abschließen darf oder sich ggf. regresspflichtig macht. <!
WEG - Vertragsabschluss ohne Beschluss
vom 13.8.2011 30 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Der Verwalter ist berechtigt, Abmahnungen auszusprechen, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (z.B. andauernde Schlechtleistung). ... In diesem Fall hat der Verwalter einen Genehmigungsbeschluss über den Abschluss durch die nächste ordentliche Eigentümerversammlung herbeizuführen. § 2 Abs. 8 - Herbeiführung von Beschlüssen über den Abschluss aller sonstigen Verträge, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Anlage notwendig sind (Wartungs-, Kontroll- und Prüfungsverträge, Ver- und Entsorgungsverträge, Versicherungsverträge, Verträge zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen bzw. ... Für die Kündigung, Änderung oder den Neuabschluss solcher Verträge gelten die Bestimmungen unter § 2 Ziffer 7.
untätige Verwaltung bei notwendiger Wartung
vom 9.3.2009 30 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe daraufhin den Verwalter informiert. Nachdem nach drei Wochen keine Wartung stattgefunden hatte, wurde der Verwalter nochmals zur Durchführung der Wartung aufgefordert und hierzu eine Frist von zwei Wochen gestetzt. ... Frage 2: Stellt dieser Sachverhalt einen wichtigen Grund zur Abberufung/Kündigung des Verwalters dar.