Mietvertrag, Renovierung nach Kündigung
vom 25.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
-------- § 13 Schönheitsreparaturen 1. ... Alle Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. 3. ... Ist der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der Ziffer 3 in Verzug, kann der Vermieter unter Fristsetzung verlangen, dass der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen durchführt bzw. durchführen lässt.