Wohneigentum und ALGII
vom 16.7.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Daher werde ich nach dem Erwerb der Wohnung möglicherweise wieder auf ALG2 angewiesen sein, allerdings nicht sofort. 1. Wohneigentum gilt als geschützt, gilt dies auch für Eigentum das wie in meinem Fall zwischen zwei Bezugsperioden erworben wurde? Oder kann ich gezwungen werden die Wohnung wieder zu verkaufen?