Freigabe der Immobile aus der Insolvenzmasse und erteilte Restschuldbefreiung
vom 17.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Ist denn das Eigentum zurück und kann man nach der Freigabe der Immobile aus der Insolvenzmasse und nach erteilter Restschuldbefreiung nach § 300 Abs.1 InsO und § 301 Abs.1 InsO kann man die Immobile trotzdem Jahre später zwangsversteigern ?