Vertragsrecht - Nachvertragliche Abnahmepflicht Für Produkte - Warenliefervertrag
vom 8.6.2018
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Im Falle einer Vertragskündigung besteht für Firma B die Pflicht die noch im Lager von Firma A verbliebenen Produkte in einem angemessenen Zeitraum abzuverkaufen. ... Fast drei Wochen nach Zugang der Kündigung teilt Firma A dann Firma B mit, dass sie die Kündigung nun "zurückweise". ... Die zweite Frage lautet: Kann Firma A beliebig lange nach Vertragskündigung dann doch noch plötzlich ''''Nachbessern'''' und Firma B zwingen die Produkte abzuverkaufen?